Informationen für die Eltern

Tagesstrukturen

Das Schulgesetz für die Volksschulen des Kantons Graubünden sieht neben den Blockzeiten auch schulergänzende Tagesstrukturen für Schüler/innen vor (Art. 97). Die Schulträgerschaften sind verpflichtet, den Bedarf zu erheben und entsprechende Angebote zu schaffen. Für die Gemeinde besteht eine Angebotspflicht für jedes einzelne Betreuungsangebot, sofern dieses von jeweils acht Schülern/innen pro Schulstandort verbindlich in Anspruch genommen wird.

Die schulergänzenden Tagesstrukturen unterstützen die Erziehungsberechtigten in ihrer Betreuungs- und Erziehungsaufgabe. Sie fördern die Chancengleichheit von Kindern unterschiedlicher sozialer und kultureller Herkunft indem sie Eltern ermöglichen, dass ihre Kinder über Mittag und nach Unterrichtsschluss von qualifizierten Personen betreut werden. Pädagogisch geschultes Personal trägt dazu bei, die Kinder ganzheitlich und individuell zu fördern. Die alters- und entwicklungsgerechten Betreuungsangebote ermöglichen den Kindern, sich alleine zu beschäftigen sowie sich mit den anderen Kindern auseinander zu setzen.

Diese Angebote können jeweils von Montag bis Freitag von frühestens 7.30 Uhr bis spätestens 18 Uhr während der Schulwoche beansprucht werden. Die Verordnung sieht folgende schulergänzenden Betreuungsangebote vor, die individuell den Bedürfnissen entsprechend in Anspruch genommen werden können.

  • A = ab 7.30 Uhr bis Unterrichtsbeginn
  • B1 = Mittagessen mit Betreuung für Kindergarten und Primarschule von 11.30 bis Unterrichtsbeginn am Nachmittag
  • B2 = Mittagessen ohne Betreuung für Oberstufenkinder
  • C = Betreuung nach Unterrichtsschluss am Nachmittag bis max. 18.00 Uhr
  • D = Betreuung am Mittwochnachmittag bis max. 18.00 Uhr

Jährlich im Frühling wird bei allen Eltern eine Bedarfserhebung durchgeführt; die interessierten Eltern erhalten ein persönliches Anmeldeformular. Das Formular beschreibt auch die Preise für die einzelnen Betreuungsangebote. Wir bitten alle Eltern, diese Anmeldeformulare auszufüllen und zurückzugeben.

Schuljahr 2023/24

Das Anmeldeformular für die Tagesstrukturen finden Sie in der Infobox. Die Anmeldefrist ist am 5. Mai 2023 abgelaufen.

Primarschule Cazis

Wir freuen uns, im Schuljahr 2023/24 jeweils am Montag-, Dienstag- und Donnerstagmittag in Cazis einen betreuten Mittagstisch für die Kindergarten- und Primarschulkinder anbieten zu können.

Für die Betreuung des Mittagstisches ist Romano Marchesi, unser Schulsozialarbeiter, verantwortlich. Am Dienstag wird er unterstützt von Tamara Bernhart, welche bereits als Schulassistentin im Kindergarten Monté tätig ist. Das Mittagessen wird in der Schule St. Catharina eingenommen. Anschliessend werden die Kinder im alten Konsum bis zum Schul- bzw. Kindergartenbeginn betreut.

An den übrigen Wochentagen und für die anderen Betreuungsangebote sind nur vereinzelt Anmeldungen eingegangen, so dass diese Angebote nicht realisiert werden können. Die Bedarfserhebung wird aber auch im nächsten Schuljahr wieder durchgeführt werden.

Abmeldungen
Bis 09:00 Uhr in der Schule St. Catharina 081 632 10 00 und per WhatsApp oder Telefon bei Herrn Marchesi 078 227 84 84).

Oberstufe Cazis

Die Schüler/innen der Oberstufe haben die Möglichkeit, den nicht betreuten Mittagstisch in der Schule St. Catharina zu besuchen.
Telefon Schule St. Catharina: 081 632 10 00 (Abmeldungen bis 09:00 Uhr)

Primarschule Sarn

Wir freuen uns, im Schuljahr 2023/24 in Sarn jeweils am Dienstagmittag einen betreuten Mittagstisch für Kindergarten- und Primarschulkinder anzubieten. Das Mittagessen wird vom Restaurant Lescha bereitgestellt und im Tanzsaal eingenommen. Die Kinder werden von den Lehrpersonen der Schule Sarn betreut.

Abmeldungen
Per WhatsApp oder SMS bis 08:00 Uhr bei Daniela Capeder (079 849 38 54).

Zudem wird von Montag bis Freitag eine Betreuung vor Schulbeginn ( 7:20 – 7:45 Uhr) angeboten. Diese Betreuung übernimmt unsere Kindergärtnerin Gabi Bühler.

 

Schuljahr 2024/25

Das Anmeldeformular für die Tagesstrukturen finden Sie in der Infobox. Anmeldeschluss ist der 2. Mai 2024.